Waldwege „Großer Gehrn“ Jungingen

Hier kommt die Antwort der Stadtverwaltung zu unserem Antrag Nr. 127 vom 13.10.2021:
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den eingereichten Antrag, den ich wie folgt beantworten möchte: In der Tat haben Waldwege eine wichtige Funktion für die Erholung der Bevölkerung. Dass die Wege dabei auch kleinere Schäden aufweisen dürfen, wurde der Ulmer Forstverwaltung vor einigen Jahren gerichtlich bestätigt. Im besagten Fall stürzte eine Frau, nach eigenen Angaben aufgrund eines Schlagloches, vom Rad und forderte deshalb mehrere tausend Euro Schmerzensgeld von der Stadt. Die Klage wurde jedoch abgewiesen. Begründung des Gerichts: Auf Waldwegen muss mit Schlaglöchern gerechnet werden. Selbstverständlich sollte es jedoch den Bürgerinnen und Bürgern
im Stadtwald möglich sein, die Wege unfall- und verletzungsfrei zu nutzen. Diesem Anspruch fühlt sich die Ulmer Forstverwaltung verpflichtet und sorgt deshalb dafür, dass die Wege im Stadtwald in einem ordentlichen, im Vergleich zum _Privatwald, deutlich besseren Pflegezustand sind.
Der im Antrag genannte Verweis auf § 9 des Eingemeindungsvertrags ist im Zusammenhang mit den geforderten Wald- und Feldwegsanierungen in Jungingen falsch. Der Vertrag regelt lediglich Ausbaumaßnahmen, die im Verlauf von 1 O Jahren nach der Eingliederung auszuführen sind (siehe § 9 (3) 4.). Darüber hinaus besteht im konkreten Fall die Schwierigkeit, wie mit einem Großteil des Weges im Großen Gehrn umzugehen ist, da er durch Privatwälder führt un·d nicht ausgemarkt ist.
Der besagte Wegabschnitt liegt also nicht im Eigentum der Stadt Ulm. Auf den Sachverhalt bezüglich der Zuständigkeit für diesen Teilbereich wurde die Ortsverwaltung durch den Revierleiter Herrn Gölz bereits vor einigen Wochen hingewiesen.
Um in der Sache weiterzukommen fand am 26. Oktober ein Ortstermin im Großen Gehrn mit der Ortsvorsteherin Frau Schindler und den Herren Wittlinger und Gölz von LI-Forst statt. Hierbei wurde zunächst festgestellt, dass sich die Wege in einem verkehrssicheren Zustand befinden und die größten Schlaglöcher außerhalb des Waldes liegen. Ferner wurde von zufällig angetroffenen Waldbesucherinnen bescheinigt, dass die Waldwege in einem für Spaziergängerinnen und Spaziergänger ordentlichen Zustand sind und man solle „ja keinen Schotter“ auf den Wegen verteilen lassen.
OV und LI haben sich über das weitere Vorgehen dahingehend geeinigt, dass die Forstverwaltung zunächst einen Kostenvoranschlag für zwei Varianten erstellen lässt. Die große Lösung wäre eine umfassende Grundinstandsetzung, die kleinere Lösung sieht lediglich die Verfüllung der Schlaglöcher vor. Wenn die zu erwartenden Kosten bekanntsind, entscheiden die Ortsverwaltung und LI über das anzuwendende Verfahren und die Bereitstellung von Haushaltsmitteln.