Historie

Am 26. Mai 1946 erfolgte nach 15 Jahren wieder die erste freie und demokratische Gemeinderatswahl in Ulm. 36 Stadträte wurden auf zwei Jahre mit einer Wahlbeteiligung von 73,6 % gewählt. Sie traten erstmals am 6.7.1946 zusammen. Bereits bei dieser Wahl trat mit der Freien Wählervereinigung (FWV, seit 1951: FWG) die erste parteiunabhängige Wählerliste auf.

Bei der nächsten Wahl am 7.12.1947 wurde die sechsjährige Amtszeit eingeführt, wobei die mit geringerer Stimmenzahl gewählte Hälfte bereits einmalig nach drei Jahren ausscheiden musste und daher bei den folgenden Wahlterminen jeweils nur noch 18 Stadträte neu zu wählen waren. Diese Praxis dreijähriger überlappender Amtszeiten wurde letztmals 1971 angewandt. Seit 1975 wurden in Ulm alle – inzwischen 40 – Rätinnen und Räte in einem Wahlgang auf fünf Jahre gewählt.

Wie heute gab es bei Gemeinderatswahlen die Möglichkeit, die Stimmen zu kumulieren und panaschieren.