Unruhe wegen neuer Parkgebührenregelung in der Innenstadt

Unser Antrag vom 01.02.2023: Park-Ausnahmegenehmigungen für Pflegedienste

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, ambulante Pflegedienste leisten einen in hohem Maße wertvollen Beitrag zur Betreuung unserer pflegebedürftigen Mitbürger*innen. Die meisten der kranken und älteren Menschen mit Pflegebedarf wollen möglichst lange in ihrer eigenen Häuslichkeit
leben und auch die Stadt verfolgt das Ziel „ambulant vor stationär“. Das alles wäre ohne die aufsuchende Arbeit der ambulanten Pflegedienste in vielen Fällen nicht möglich.

Diese aufsuchende Arbeit erfordert ein möglichst unkompliziertes Parken der Pflegefachkräfte möglichst nah an den Wohnungen ihrer Patienten. In der Innenstadt wäre das aber nach Einführung der neuen Parkregelung und Anhebung der Preise für Park-Ausnahmegenehmigungen mit erheblichen Kosten verbunden. Für die ambulanten Pflegedienste, die die gestiegenen Kosten wegen landesweiter Vergütungsvereinbarungen nicht an ihre Patienten weitergeben können und ohnehin sehr knapp kalkulieren müssen, wäre das eine ganz erhebliche zusätzliche Belastung.

Für manch kleinen, niedrig vergüteten Auftrag wie eine Medikamentengabe, z.B.
Insulin, oder das Anlegen von Kompressionsstrümpfen könnte der Einsatz bei Wohnort in der Fußgängerzone ganz unwirtschaftlich werden – so notwendig er für den Betroffenen auch sein mag. Die Einnahme würde nicht einmal für die Parkgebühr reichen!

Wir stellen hiermit den Antrag, die Parkregelungen für die Pflegedienste zeitnah zu überprüfen und deren spezielle Situation zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gisela Kochs – Brigitte Ried – Reinhold Eichhorn – Timo Ried – Karl Faßnacht –
Klaus Kopp – Norbert Nolle – Oliver Bumann – Reinhard Kuntz – Helga Malischewsk

 


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