Parkgenehmigungen für Handwerker und Sozialdienste

Antrag 14.03.2024: Einführung von Kurzzeitgenehmigungen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ansbacher! Mit dem neuen Parkraummanagement wurde unter anderem die Jahresgebühr für Handwerkerparkausweise auf 240,- € und die Jahresgebühr für Sozialdienstparkausweise auf 100,- € angehoben. Diese Parkausweise berechtigen u.a. zum Parken in verkehrsberuhigten Bereichen, in Haltverboten und auf Anwohnerparkplätzen. Sie berechtigen jedoch nicht zum Parken in Fußgängerzonen.

Die Parkausweise für Handwerkerbetriebe sind ganztägig gültig, während die Parkausweise für Sozialdienste auf 2 Stunden beschränkt wurden.

Zum Parken in Fußgängerzonen ist sowohl für Handwerkerbetriebe als auch für Sozialdienste der Kauf einer Ausnahmegenehmigung erforderlich. Die Preise für eine Tagesgenehmigung betragen 22,- € für Handwerkerbetriebe und 19,- € für Sozialdienste.

Die getroffenen Regelungen und Gebühren sind aus unserer Sicht begründbar und in der Höhe auch vertretbar, wenn ein entsprechendes Fahrzeug ganztägig geparkt werden muss.

Unverhältnismäßig hoch sind diese Gebühren allerdings in den Fällen, in denen nur für kurze Zeit geparkt werden muss. Regelmäßig ist dies bei Sozial- und Pflegediensten der Fall. Regelmäßig kommt dies aber auch bei Handwerkerbetrieben vor.

Wir beantragen deshalb zusätzlich zu den Tagesgenehmigungen die Einführung von Kurzzeitgenehmigungen für eine Parkdauer bis zu 2 Stunden in Fußgängerzonen.

Die Gebühren hierfür müssen selbstverständlich wesentlich kostengünstiger sein als Tagesgenehmigungen.

Überwachen ließen sich die Kurzzeitgenehmigungen durch die verpflichtende Verwendung von Parkscheiben.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Nolle – Oliver Bumann – Dr. Gisela Kochs – Reinhold Eichhorn – Helga Malischewski  – Reinhard Kuntz – Brigitte Ried –  Timo Ried – Klaus Kopp – Karl Faßnacht

 


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