Beförderungskapazitäten schwerbehinderter Menschen in Straßenbahnen und Bussen (zweiter Folgeantrag)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Am Mittwoch, den 12.04.23 fand auf Einladung der SWU eine sehr interessante und informative Veranstaltung zum Thema Beförderungskapazitäten schwerbehinderter Menschen in Bussen und Straßenbahnen statt, an welcher neben Mitgliedern des Fahrgastbeirates auch Mitglieder unterschiedlicher Behindertenverbände teilnahmen und für die wir uns nochmals herzlich bedanken möchten.

Im Rahmen dieser Veranstaltung konnten auch alle vorhandenen Busmodelle der SWU besichtigt werden. Eine Besichtigung der Straßenbahnen soll noch folgen. Sämtliche Busse (mit einer Ausnahme) sind mit Multifunktionsbereichen in unterschiedlichen Größen ausgestattet. Diese bieten allerdings unabhängig ihrer Größe jeweils nur Platz für einen Rollstuhl. Lediglich im Bus Nr. 158 finden sich zwei Multifunktionsbereiche, die jeweils Platz für einen Rollstuhl bieten. Nur dieser Bus erlaubt es also, dass zwei auf Rollstühle angewiesene Menschen zusammen den ÖPNV nutzen können. Die Multifunktionsbereiche dieses Busses befinden sich unmittelbar gegenüber Tür 2, sowie unmittelbar rechts neben der Tür 2.

Durch die beiden anwesenden Rollstuhlfahrer wurde der Bus erprobt und für sehr geeignet befunden.

Die Veranstaltung hat gezeigt, dass eine sehr gute Lösung im Sinne schwerbehinderter Menschen mit Rollstühlen möglich und mit einem offensichtlich geringen technischen Aufwand möglich ist.

In Ihrer Antwort auf unseren Antrag Nr. 85 vom 17.05.2022 wiesen sie darauf hin, dass ein Umbau der bestehenden Fahrzeuge nur mit hohen Kosten und einer Neuzulassung möglich wäre, die insbesondere im Schienenverkehr sehr aufwändig wäre.

Wir beantragen erneut, einen Umbau der vorhandenen Fahrzeugflotte zu prüfen und den tatsächlichen finanziellen Aufwand darzustellen.

Wir beantragen zudem, dass bereits bei der Bestellung der neuen Elektrobusse ein zweiter Multifunktionsbereich wie im Bus Nr. 158 mit eingeplant wird.

Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass in den „Alten Straßenbahnen“ noch die Mitnahme von 4 Rollstühlen zugelassen war. In den neuen Modellen ist die Mitnahme lediglich eines Rollstuhles möglich.

Uns ist bewusst, dass durch die Einrichtung eines zweiten Multifunktionsbereiches ein paar wenige Sitzplätze wegfallen würden. Dies ist jedoch, wie sie bereits in ihrer Antwort auf Antrag Nr. 213/2020 richtigerweise erwähnten, bei einer durchschnittlichen Reisezeit von unter 15 Minuten vertretbar. Die Erhöhung der Stehplatzkapazität, entspräche dem bundesweiten Trend.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Nolle – Dr. Gisela Kochs – Oliver Bumann – Reinhold Eichhorn – Karl Faßnacht –
Klaus Kop – Brigitte Ried – Timo Ried  – Reinhard Kuntz  – Helga Malischewski

21.04.2023

 


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