Baurecht für Tiny-Häuser

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

landauf-landab entstehen Kleinsthäuser-Siedlungen auf kommunalen Flächen. Das Interesse ist riesengroß an noch bezahlbarem Wohnen auf nur 20-40 Quadratmetern. Allerdings hemmt oft das Baurecht. Zum Beispiel in Schorndorf hat sich der Gemeinderat auf das Erproben der neuen Wohnform eingelassen. Auf städtischem Grund wurde eine Grünfläche für fünf Tiny-Häuser freigegeben. Die ersten Häuser stehen schon, sehen gut aus und die Bauherren sind begeistert. Die Befristung ist 10 Jahre, Bauwagen-Charme ist ausgeschlossen. Die Grundstücke sind 120 bis 150 qm groß. Es gibt Vergabekriterien, alle waren einverstanden.

In Burgrieden-Rot laufen die Planungen für die erste größere Siedlung im Südwesten mit mehr als 30 Tiny-Häuser trotz Verzögerungen weiter.

Das Interesse an neuen Kleinwohnformen ist riesig, allerdings ist Offenheit in den Rathäusern wichtig und unabdingbar. Es sind etliche Hürden zu überwinden, warum nicht probieren?
Uns ist bewusst, dass wir die Wohnbauproblematik nicht mit der Bereitstellung von Flächen für Tiny-Häuser lösen können, jedoch wäre das sicher eine mögliche Lösung für Einzelpersonen, Paare und Kleinfamilien.

Wir beantragen deshalb eine Stellungnahme der Verwaltung, erwarten jedoch nicht gleich eine Ablehnung unserer Überlegungen.
Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Helga Malischewski – Klaus Kopp – Norbert Nolle  –  Reinhold Eichhorn – Karl Faßnacht – Dr. Gisela Kochs – Reinhard Kuntz

 


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