Umsetzung des § 246e BauGB („Bau-Turbo“) in Ulm
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Ulm steht vor großen Aufgaben im Wohnungsbau. Die neuen Möglichkeiten des § 246e BauGB („Bau-Turbo“) eröffnen die Chance, Projekte schneller und verlässlicher voranzubringen – vorausgesetzt, wir nutzen sie aktiv. Damit Ulm hier nicht hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt, braucht es klare Verantwortlichkeiten und ausreichende Fachkapazitäten.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, die organisatorischen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, um den Bau-Turbo in Ulm wirksam umzusetzen.
Folgende Aufgaben sollten übernommen werden:
- Analyse des Potentialsdes Bau-Turbo-Gesetzes für laufende und künftige Wohnungsbauprojekte in Ulm,
- systematische Identifikation und Nutzung von Beschleunigungsmöglichkeiten,
- aktive Begleitung der Projektumsetzung, um Abläufe zu straffen und Hemmnisse frühzeitig auszuräumen.
Für diese Aufgabe ist eine Person erforderlich, die in der lokalen Bau- und Immobilienwirtschaft gut vernetzt ist und deren Funktionslogiken kennt. Vorausgesetzt werden zudem Erfahrungen in der Abwicklung komplexer Projekte, im Vergaberecht und im projektbezogenen Controlling.
Die Stelle kann im Fachbereich Bau verortet werden. Alternativ kommt auch eine externe Unterstützung – etwa durch die PEG – in Betracht, sofern diese eine schnellere und effizientere Umsetzung ermöglicht. Damit soll sichergestellt werden, dass Ulm die Chancen des Bau-Turbo-Gesetzes nicht ungenutzt lässt und der Wohnungsbau in der Stadt spürbar an Tempo gewinnt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Richard Böker Martin Rivoir Dr. Thomas Kienle
für die Grüne-Fraktion für die SPD-Fraktion für die CDU/UfA-Fraktion
Oliver Bumann Katja Wörz Bastian Röhm
für die FWG-Fraktion für die FDP-Fraktion für die kjt-Fraktion
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