Sonderparkausweise für Lieferverkehr in der Innenstadt während der Baustellenphase
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ansbacher, von Dienstleistern der Ulmer Gastronomie und des Einzelhandels wurde an uns herangetragen, dass die derzeitigen Anlieferzeiten in der Innenstadt (5:00–11:00 Uhr) aufgrund des stark erhöhten Verkehrsaufkommens infolge der zahlreichen Baustellen im Stadtgebiet kaum noch einzuhalten sind. Die Fahrtwege sind länger geworden, der Verkehr stockt regelmäßig, und eine pünktliche Belieferung ist vielerorts nicht mehr realistisch möglich.
Die Folge ist, dass notwendige Lieferungen – etwa von Getränken, Lebensmitteln oder sonstigen Waren – entweder verspätet erfolgen oder mit Bußgeldern verbunden sind, weil Fahrzeuge nach 11:00 Uhr im Innenstadtbereich halten müssen, um ihren Auftrag überhaupt erfüllen zu können.
Wir bitten um eine zeitnahe Prüfung, ob für betroffene Lieferdienste ein kostenloser, kennzeichenbezogener Sonderparkausweis eingeführt werden kann, der während der Baustellenphase eine erweiterte Anlieferzeit – beispielsweise bis 14:30 Uhr – im Innenstadtbereich ermöglicht.
Ziel ist es, die Versorgung von Gastronomie und Einzelhandel sicherzustellen, unnötige Bußgelder zu vermeiden und den wirtschaftlichen Betrieb der innerstädtischen Unternehmen unter den aktuell erschwerten Rahmenbedingungen praktikabel aufrechtzuerhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Leo Baumholzer – Klaus Kopp – Oliver Bumann – Dr. Gisela Kochs – Reinhard Kuntz – Norbert Nolle – Anngritt Scheuter – Steffen Grünvogel
Antrag, 24.02.2026
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