Schutz für Menschen, die unsere Werte verteidigt haben
Antrag nach §23 der Geschäftsordnung des Ulmer Gemeinderats: Erklärung der konkreten Aufnahmebereitschaft für ein begrenztes Kontingent von bedrohten Menschen aus Afghanistan aus dem Ortskräfte-, Überbrückungs- und Menschenrechtsprogramm gegenüber der Bundes- und Landesregierung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die unterzeichnenden Fraktionen und Mitglieder des Ulmer Gemeinderats beantragen, den untenstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung zu setzen:„Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, gegenüber der Bundesregierung und der Landesregierung die Bereitschaft zu erklären, ein eng begrenztes, z. B. zwei große Familien beziehungsweise ca. 16 Personen umfassendes Kontingent von bedrohten Menschen aus Afghanistan aus dem Ortskräfte-, Überbrückungs- und Menschenrechtsprogramm in Ulm aufzunehmen.
Die Aufnahme dieses Kontingents erfolgt im Rahmen der von der Stadt Ulm im Jahr 2019 erklärten Bereitschaft, Teil der Initiative „Sicherer Hafen – Baden-Württemberg“ sein zu wollen, zu dessen Zielen sich Ulm bereiterklärt hat.
Im Rahmen dieses Kontingents können u.a. verletzte oder erkrankte afghanische Kinder besondere Berücksichtigung finden, die einer dringenden medizinischen Behandlung bedürfen.“ Begründung:Die Stadt Ulm ist seit 2019 Teil der Initiative „Sicherer Hafen – Baden-Württemberg“ und damit eine von 44 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg, die sich bereit erklärt haben, freiwillig eine höhere Zahl an Geflüchteten aufzunehmen, als dies nach den Zuteilungsquoten verpflichtend wäre*.
Bei dem vorliegenden Antrag geht es konkret um jene Gruppe von Afghanen, die bis zum Abzug der Bundeswehr im Jahr 2021 in Afghanistan für diese gearbeitet haben, oder für andere internationale und nationale NGO’s gearbeitet haben, oder die selbst Teil des früheren demokratischen Regierungsapparats in Afghanistan waren, oder als Anwälte, Ärzte, Lehrer, Schriftsteller, Sportler oder Menschenrechtler unsere Werte in Afghanistan gegen die Taliban verteidigt haben, die sich seit Übernahme der Macht durch die Taliban im Jahr 2021 vor diesen versteckt halten mussten und seither um ihr Leben fürchten.
Die frühere Bundesregierung hat mit den drei Programmen (Ortskräfte-, Überbrückungs- und Menschenrechtsprogramm) versucht, diese Menschen dem Zugriff durch die Taliban zu entziehen. Die gegenwärtige Bundesregierung hat im letzten Jahr diese drei Programme eingestellt und bereits gegebene Aufnahmezusagen wieder zurückgezogen. Durch Klagen vor deutschen Gerichten konnten bisher etwa 50% der 2500 noch in Peshawar/Pakistan festsitzenden Menschen aus den drei Aufnahmeprogrammen nach Deutschland ausreisen.Doch noch immer sitzen Hunderte aus den o.g. Programmen in Pakistan fest. Ihnen droht die Abschiebung nach Afghanistan, dass sie in die Hände der Taliban geraten und ihnen Folter und Tod drohen. Diese Gefährdung wurde bereits von deutschen Behörden festgestellt und überprüft. Diese Menschen – darunter viele Frauen und Kinder – sind streng sicherheitsüberprüft. Sie erleben großes Leid durch die schon teils Jahre dauernden Verzögerungen und müssen sich ihre Rechte mühsam einzeln vor deutschen Gerichten erstreiten.
Aktuell sind 23 Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig, aber diese Prozesse ziehen sich. Es ist ein Wettlauf mit der Zeit. Bis alle anstehenden Verfahren der noch in Pakistan festsitzenden Afghanen gerichtlich entschieden sind, können die pakistanischen Behörden bereits Fakten geschaffen haben, die schon seit langem mit Abschiebungen nach Afghanistan drohen und diese in etlichen Fällen bereits umgesetzt haben.Ziel des Antrags ist es, dass die Stadt Ulm dieses von Deutschland bereits gegebene und dann doch zurückgezogene Schutzangebot nunmehr für ein begrenztes Kontingent von besonders gefährdeten Menschen aus Afghanistan aus dem Ortkräfte-, Überbrückungs- und Menschenrechtsprogramm der Bundesregierung konkretisiert, die bereits eine Aufnahmezusage seitens der früheren Bundesregierung erhalten haben und seither in Peshawar/Pakistan festsitzen, welche seit über einem Jahr erleben müssen, dass die neue Bundesregierung diese Aufnahmezusage zurücknimmt mit der konkreten Gefahr, dass ihnen bei einer Abschiebung nach Afghanistan erneut Verfolgung, Folter oder gar Tod drohen.
Die unterzeichnenden Fraktionen und Mitglieder des Gemeindesrats kritisieren die Zurücknahme des Schutzversprechens durch die Bundesregierung.
Aufgrund der zuletzt deutlich gesunkenen Aufnahmezahlen von Geflüchteten hat Ulm wieder ausreichend Kapazitäten für die Aufnahme einer geordneten und begrenzten Anzahl von Schutzsuchenden, die bereits sicherheitsgeprüft sind und deren Aufnahme Deutschland bereits zugesichert hat. Durch das große ehrenamtliche und hauptamtliche Netzwerk von Ulmer Hilfsorganisationen, die auch im vorliegenden Fall ihre Unterstützung bereits zugesagt haben, hat Ulm gute Voraussetzungen für eine schnelle Integration dieser Menschen in die Stadtgesellschaft.
Im Falle eines 9-jährigen afghanischen Mädchens und ihrer Familie, die den bereits feststehenden Rettungs-Flug nach Deutschland wegen einer Notoperation nicht hatte antreten können und die später abgelehnt wurden, liegen bereits Hilfsangebote von Ulmer Kliniken und weiteren Ulmer Hilfsorganisationen vor, welche alle diesen Antrag unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Grüne Fraktion
gez. FWG-Fraktion
gez. FDP-Fraktion
gez. kjt-Fraktion
gez. SPD-Fraktion
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