Schutz der Igel – Mäharbeiten von Mährobotern

Antrag zur Beschränkung der Mäharbeiten von Mährobotern auf die Tagesstunden – Schutz der Igel (Igelschutzverordnung)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ansbacher!
Igel sind in Deutschland eine geschützte Art und gelten gemäß der Bundesartenschutzverordnung als besonders schützenswert. Die Art Erinaceus europaeus (Europäischer Igel) wurde 2024 erstmals auf der Roten Liste der gefährdeten Arten der Union International for Conservation of Nature (IUCN) als „potenziell gefährdet“ eingestuft. Die Population in Deutschland ist rückläufig.
Die Tiere sind zunehmend durch den Verlust ihres Lebensraumes, den Straßenverkehr und auch durch moderne landwirtschaftliche Praktiken bedroht. Die Einsatzzeiten von Mährobotern stellen eine potenzielle Bedrohung für die Igel dar, da sie auch in den Dämmerungs- und Nachtstunden aktiv sind. Igel sind nachtaktive Tiere und suchen während dieser Zeiten nach Nahrung und geeigneten Verstecken.
Die Geräusche und Bewegungen der Mähroboter, verursachen Stress und hindern die Igel an der Nahrungsaufnahme. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (BlmSchV) regelt den Betrieb von „geführten oder fahrergesteuerten Grasschneidegeräten bzw. Maschine“. Für diese gilt bereits ein nächtliches Verbot. Diese Verordnung stellt die Umsetzung der EU RL 2000/14/EG dar, welche den Mähroboter allerdings nicht umfasst. Daher ist es dringend notwendig, diese Lücke zu schließen.
Zudem laufen die Igel Gefahr, von Mährobotern verletzt oder sogar getötet zu werden. Die Igelauffangstationen berichten von einer Häufung unterernährter und verletzter Tiere. Der Igel ist zudem eine sogenannte Leitart: Sein Schutz dient nicht nur dem Schutz des Igels selbst, sondern auch dem Erhalt vieler anderer Tierarten, die in denselben Lebensräumen existieren.
Durch die Förderung der Igelpopulation wird gleichzeitig auch eine Vielzahl anderer kleinerer Arten, wie Insekten und Bodenlebewesen, geschützt, die in ähnlichen Habitaten leben. Der Schutz des Igels trägt somit aktiv zur Erhaltung der Artenvielfalt bei und fördert die biologische Vielfalt in unseren Gärten und der freien Natur.
Durch eine Beschränkung der Mäharbeiten auf die Zeit des Tageslichts kann dieses Risiko erheblich reduziert werden.
Die Igel sind während des Tages ruhiger und befinden sich seltener auf Futtersuche. Die Mähroboter könnten somit in den Stunden aktiv sein, in denen Igel in ihren Verstecken ruhen und nicht gefährdet werden. Dies stellt eine einfache, aber effektive Maßnahme dar, um den Schutz der Igel in unseren Gärten zu gewährleisten und gleichzeitig den Komfort der Gartenbesitzer zu wahren.
Zum Beispiel die Stadt Köln: Die dortige untere Naturschutzbehörde hat im Oktober 2024 eine Allgemeinverfügung erlassen, die ein Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz von Igeln und Kleintieren regelt.
Hiermit stellen wir einen Antrag für eine Allgemeinverfügung, welcher Mäharbeiten durch Mähroboter auf die Tagesstunden einschränkt, um die heimische Igelpopulation zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen
Anngritt Scheuter           Martin Rivoir               Bastian Röhm            Dr. Richard Böker
FWG-Fraktion                 SPD-Fraktion               kjt-Fraktion               GRÜNE-Frakion

Interfraktioneller Antrag

FWG-Fraktion – SPD-Fraktion – kjt-Fraktion – GRÜNE-Fraktion

 


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