Prüfung des Einsatzes von Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten
Handlungsmöglichkeiten zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ansbacher, auf Grundlage der jüngsten gesetzlichen Anpassungen des Landes Baden-Württemberg zum Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum beantragen wir zu prüfen, ob und unter welchen rechtlichen, technischen sowie organisatorischen
Voraussetzungen die Stadt Ulm an kriminalitätsbelasteten Orten Videoüberwachung einsetzen kann.
Dies betrifft insbesondere bekannte Brennpunkte von Vandalismus, illegalen Müllablagerungen sowie offenen Drogenszenen. Beispielhaft ist der wiederholte Vandalismus an Schulgebäuden zu nennen, bei dem bislang ergriffene Maßnahmen wie verbesserte Beleuchtung oder Einzäunungen keinen nachhaltigen Erfolg erzielt haben.
Wir bitten die Verwaltung, die Ergebnisse der Prüfung einschließlich einer Bewertung der Verhältnismäßigkeit dem zuständigen Fachausschuss zeitnah zur Beratung vorzulegen.
Ziel einer möglichen Maßnahme ist die Stärkung des Sicherheitsgefühls, die präventive Verhinderung von Straftaten sowie die nachhaltige Reduzierung von Sachbeschädigungen und Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Raum der Ulm.
Mit freundlichen Grüßen
Leo Baumholzer – Klaus Kopp – Oliver Bumann – Dr. Gisela Kochs – Reinhard Kuntz – Norbert Nolle – Anngritt Scheuter – Steffen Grünvogel
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