Kostenentwicklung Bundesteilhabegesetz
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, in der letzten Sitzung des Inklusionsbeirats wurde über das Bundesteilhabegesetz und die damit verbundenen Kostensteigerungen für die Kommune gesprochen. Wir begrüßen die Ziele des Bundesteilhabegesetzes im Blick auf Stärkung der Selbstbestiummung und der Teilhabe von Menschen mit Behinderung, nehmen aber auch bundesweiten Diskussionen um effiziente Abläufe ernst.
Deshalb beantragen wir zu prüfen, inwieweit die Erhöhung der Ausgaben die Teilhabe der Menschen mit Behinderung verbessert oder durch einen erhöhten Verwaltungsaufwand bedingt ist. Außerdem bitten wir darum darzustellen, welchen Gestaltungsspielraum es bei der Umsetzung der Verwaltungsprozesse gibt und welche Erfahrungen mit der Frequenz und der Besetzung der Teilhabekonferenzen gemacht wurde. Die Ergebnisse sollten in einer Sitzung des Fachbereichsausschusses Bildung und Soziales vorgestellt werden.
Für die Fraktionen:
Barbara Münch, CDU/UfA-Fraktion
Dr. Gisela Kochs, FWG-Fraktion
Dr. Richard Böker, Grüne-Fraktion
Eva-Maria Glathe-Braun, SPD-Fraktion
Katja Wörz, FDP-Fraktion
Kommentar schreiben
Mit dem Nutzen des Kommentarbereiches erklären Sie sich mit der Datenschutzerklärung einverstanden.


