Erweiterung der Bewohnerparkregelungen auf ortsansässige Gewerbetreibende

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ansbacher, wir begrüßen die Einführung von Mischpark- und Bewohnerparkzonen in der Stadt Ulm ausdrücklich, da diese für Anwohnerinnen und Anwohner eine spürbare Entlastung darstellen. Gleichzeitig müssen wir jedoch feststellen, dass eine wesentliche Nutzergruppe bislang kaum berücksichtigt wird: die ortsansässigen Gewerbetreibenden.

Auch Betriebe, die in den Quartieren ansässig sind, dort Arbeitsplätze schaffen und ihre Steuern vor Ort entrichten, benötigen eine verlässliche Möglichkeit, ihre betrieblichen Fahrzeuge im unmittelbaren Umfeld ihrer Geschäftsräume abzustellen. Derzeit ist ein Parkausweis jedoch ausschließlich Personen mit Erstwohnsitz vorbehalten. Dies entspricht nicht den realen Anforderungen vieler Handwerks-, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe.

Wir beantragen daher, die bestehenden Regelungen so zu überarbeiten, dass Gewerbetreibende künftig ebenfalls die Möglichkeit erhalten, einen Parkausweis für den jeweiligen Bewirtschaftungsbereich zu erwerben. Die Vergabe soll sich selbstverständlich am Tarif der Anwohner orientieren und nicht kostenfrei erfolgen. Unser Ziel ist eine faire Gleichbehandlung innerhalb der Quartiere.

Darüber hinaus bitten wir zu prüfen, ob ergänzend begrenzte Sonderregelungen für Mitarbeitende bestimmter Betriebe möglich sind, sofern die jeweilige Parksituation dies zulässt. Dabei ist uns bewusst, dass insbesondere in der Innenstadt differenzierte Lösungen notwendig sein werden und kein pauschaler Anspruch entstehen darf.

Ziel des Antrags ist ein ausgewogenes System, das sowohl das Wohnen als auch das Arbeiten in unseren Stadtteilen ermöglicht und die Funktionsfähigkeit gewachsener Quartiere erhält.

Mit freundlichen Grüßen
Leo Baumholzer – Klaus Kopp – Oliver Bumann – Dr. Gisela Kochs – Reinhard Kuntz – Norbert Nolle – Anngritt Scheuter – Steffen Grünvogel

Antrag 24.02.2026

 


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