Entwicklungsperspektive MOCO-Areal nach 2030
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ansbacher! Wir beantragen, die Verwaltung möge darlegen, wie die städtebauliche und planungsrechtliche Perspektive für das sogenannte MOCO-Areal nach Ablauf der bisherigen Nutzung im Jahr 2030 beurteilt wird.
Insbesondere bitten wir um Prüfung und Stellungnahme zu folgenden Punkten:
- Welche planerischen Optionen bestehen für eine Umwidmung des Areals in ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO (Nutzung durch Wohnen und Gewerbe)?
- Welche städtebaulichen, planungsrechtlichen und verfahrensmäßigen Schritte wären hierfür erforderlich (Definition und Ablauf einer Umwidmung)?
- Inwieweit kann ein solches Mischgebiet zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum – einschließlich Anteilen für sozialen und bezahlbaren Wohnungsbau – sowie zur Sicherung von Flächen für gewerbliche Nutzungen beitragen?
- Wie bewertet die Verwaltung die Realisierbarkeit und den zeitlichen Rahmen einer entsprechenden Flächenentwicklung nach 2030?
Wir möchten frühzeitig eine klare Perspektive für die künftige Nutzung des MOCO-Areals entwickeln, um sowohl den Bedarf an Wohnraum als auch die Nachfrage nach Gewerbeflächen in einem integrierten, zukunftsfähigen Konzept zusammenzuführen.
Wir bitten die Verwaltung um Prüfung und Berichterstattung im zuständigen Fachausschuss.
Mit freundlichen Grüßen
Leo Baumholzer – Klaus Kopp – Oliver Bumann – Dr. Gisela Kochs – Reinhard Kuntz – Norbert Nolle – Anngritt Scheuter – Steffen Grünvogel
Antwort von OB Ansbacher: Antwort auf Antrag Nr. 170 Entwicklungsperspektive MOCO-Areal nach 2030
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