Bevorzugung regional ansässiger Betriebe bei städtisch organisierten Festen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ansbacher,

städtisch organisierte Feste und Veranstaltungen sind weit mehr als reine Freizeitangebote. Sie prägen das Bild unserer Stadt nach innen und außen, stärken Identifikation und Gemeinschaft und bieten zugleich eine wichtige wirtschaftliche Plattform.

Vor diesem Hintergrund beantragen wir, bei der Vergabe von Standplätzen, Ausschankrechten und Dienstleistungen auf städtisch organisierten Festen künftig Betriebe mit Sitz im Stadtgebiet Ulm bzw. im unmittelbaren regionalen Umfeld bevorzugt zu berücksichtigen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Ziel ist es, die lokale Wirtschaft, das Handwerk, die Gastronomie und regional verwurzelte Produzenten stärker einzubinden und die Wertschöpfung dort zu halten, wo sie entsteht: in unserer Stadt und unserer Region. Andere Länder und Kommunen – unter anderem in der Schweiz – machen vor, dass eine solche regionale Ausrichtung bei Stadtfesten möglich ist, etwa durch klare Kriterien zur Entfernung oder zur regionalen Verankerung von Betrieben.

Wir bitten die Verwaltung daher zu prüfen, wie bei städtisch organisierten Veranstaltungen künftig regionale Kriterien in die Vergabeprozesse integriert werden können – etwa über Bewertungssysteme, Vorrangregelungen oder transparente Auswahlkriterien –, ohne gegen geltendes Vergabe- oder Wettbewerbsrecht zu verstoßen.

Städtische Feste sollen zeigen, wofür Ulm steht: für regionale Stärke, kurze Wege, Verlässlichkeit und eine lebendige lokale Wirtschaft. Eine entsprechende Ausrichtung der Vergabepraxis wäre ein klares und positives Signal.

Mit freundlichen Grüßen
Leo Baumholzer,  Klaus Kopp, Oliver Bumann, Dr. Gisela Kochs, Reinhard Kuntz, Norbert Nolle, Anngritt Scheuter,  Steffen Grünvogel

Antrag, 22.01.2026

 


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