Archive: September 2025
Sommeraktion: Besichtigung Wilhelmsburg
Demonstrationen in der Ulmer Innenstadt
Demonstrationen in der Ulmer Innenstadt – Kriterien, Auflagen und mögliche alternative Routen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ansbacher, Demokratie lebt von Meinungsfreiheit und dem Recht auf Demonstrationen. Auch die Freien Wähler Ulm bekennen sich ausdrücklich dazu, diese höchsten Güter zu schützen und zu erhalten.
Gleichzeitig erreichen uns jedoch zunehmend Rückmeldungen von Anwohnerinnen und Anwohnern, Gewerbetreibenden sowie Besucherinnen und Besuchern, die sich durch die Häufigkeit und Ausgestaltung von Demonstrationen in der Innenstadt er-heblich beeinträchtigt fühlen.
Beispiele hierfür sind unter anderem:
• Zwischenfälle auf dem Wochenmarkt,
• Demonstrationszüge, die sich samstags zur Hauptgeschäftszeit durch die Hirschstraße bewegen,
• regelmäßige Aufmärsche mit Blaskapellen und lauten Instrumenten an den Wochentagen Freitag und Montag.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Stadtverwaltung, zu folgenden Fragen eine Stellungnahme abzugeben:
1. Können künftig alternative Routen in Betracht gezogen werden, damit die Innenstadt weiterhin erreichbar bleibt, während das Demonstrationsrecht in vollem Umfang gewahrt wird?
2. Welche Auflagen können den Veranstaltenden dabei erteilt werden?
3. Nach welchen Kriterien werden Demonstrationen genehmigt?
4. Weshalb wird die Innenstadt/Hirschstraße regelmäßig als Demonstrationsrou-te freigegeben, obwohl dadurch erhebliche Beeinträchtigungen für den Handel, die Gastronomie, die Bürgerschaft und unsere Besucher entstehen?
Wir betonen ausdrücklich:
Demonstrationen sind unverzichtbar, um unsere Demokratie lebendig zu halten. Sie müssen jedoch unter Rahmenbedingungen stattfinden, die für alle Beteiligten – die Demonstrierenden ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger, Besucher und Ge-werbetreibenden – erträglich und zumutbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
Leo Baumholzer – Klaus Kopp – Oliver Bumann – Reinhard Kuntz – Norbert Nolle – Anngritt Scheuter – Steffen Grünvogel
Maßnahmen gegen Alkohol- und Drogenkonsum im öffentlichen Raum
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ansbacher, im Bereich Hafenbad, Herrenkellergasse und Frauengraben beobachten wir zunehmend offenen Drogen- und massiven Alkoholkonsum mit spürbaren Belastungen für Anwohnerinnen, Anwohner, Gewerbe und Passanten.
Wir fordern die Stadt Ulm auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um diese Entwicklung einzudämmen. Dazu gehören insbesondere:
- eine verstärkte Kontrolle durch Polizei und KOD,
- Prüfung einer zeitlichen oder räumlichen begrenzten Einschränkung des
Drogen- und Alkoholkonsums im öffentlichen Raum. - Abstimmung mit den beteiligten Anwohnern, der Arztpraxis (Substitutionspraxis) sowie Handels- und Gewerbebetreibenden.
Ziel ist es, Sicherheit und Lebensqualität im Quartier zu stärken und eine weitere
negative Entwicklung zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Leo Baumholzer – Klaus Kopp – Oliver Bumann – Reinhard Kuntz – Norbert Nolle – Anngritt Scheuter – Steffen Grünvogel
Antwort von OB Ansbacher: Antwort auf Antrag Nr. 183 Maßnahme gegen Alkohol- und Drogenkonsum im öffentlichen Raum
Maßnahmen gegen illegale Taubenfütterung in der Stadt Ulm
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ansbacher, Sauberkeit und Sicherheit haben Sie sich als Leitsatz für die Stadt Ulm auf die Fahnen geschrieben. Dazu gehört auch der Umgang mit der anhaltenden Problematik der illegalen Taubenfütterung.
Trotz mehrfacher Hinweise und Anzeigen erreichen uns weiterhin zahlreiche Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die beobachten, dass in großem Stil Weizenkörner und anderes Futter in der Innenstadt und an öffentlichen Plätzen ausgebracht werden. Dies geschieht trotz bestehender Verbote und trotz der Arbeit der Ordnungsbehörden weiterhin in erheblichem Umfang.
Die Folgen sind bekannt: Verunreinigungen, Gesundheitsrisiken und eine massive Belästigung der Anwohnerinnen und Anwohner.
Wir bitten Sie daher, konkrete und wirksame Maßnahmen einzuleiten, um die illegale Taubenfütterung in Ulm konsequent zu unterbinden.
Dazu gehören insbesondere
- verstärkte Kontrollen durch den Ordnungsdienst,
- konsequente Ahndung festgestellter Verstöße,
- strenges juristisches Vorgehen gegen Täterinnen und Täter,
- sowie eine klare Kommunikation an die Bürgerschaft über das bestehende Verbot und dessen Notwendigkeit.
Nur durch ein entschlossenes und rechtlich konsequentes Vorgehen kann hier Abhilfe geschaffen werden und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das städtische Handeln gestärkt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Leo Baumholzer – Klaus Kopp – Oliver Bumann – Dr. Gisela Kochs – Reinhard Kuntz – Norbert Nolle – Anngritt Scheuter – Steffen Grünvogel
Antwort von OB Ansbacher: Antwort auf Antrag Nr. 181 Maßnahmen gegen illegale Taubenfütterung in der Stadt Ulm
Unbebaute Grundstücke in Ulm und den Ortschaften
Eine Aufstellung unbebauter Grundstücke in Ulm und den Ortschaften haben wir beantragt.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ansbacher! Wir Freien Wähler sehen das Thema Wohnen als eine der wichtigsten Zukunftsauf-gaben unserer Stadt. Wohnen darf sich nicht allein auf den sozialen Wohnungsbau beschränken, sondern muss auch für Familien und für Menschen, die in Ulm arbeiten und hier ihre Heimat finden wollen, attraktiv und bezahlbar sein.
Ulm gehört zu den zukunftsfähigsten Städten Deutschlands – und wir wollen, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Dafür brauchen wir ausreichend Wohnraum für alle, die hier leben oder nach Ulm ziehen möchten.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Aufstellung über alle unbebauten Grundstücke im Stadtgebiet Ulm einschließlich der Ortschaften und Stadtteile vorzulegen.
Diese Übersicht soll nach folgenden Kategorien gegliedert werden:
- Sofort bebaubar
- Einfach bebaubar
- Nicht bebaubar (unter Angabe der jeweiligen Gründe, z. B. planungsrechtliche Einschränkungen, Naturschutz, fehlende Erschließung).
Dabei sollen auch private Grundstücke berücksichtigt und kenntlich gemacht werden. Zur schnellen Schaffung von Wohnraum ist es notwendig, vorhandene Baulücken zu identifizieren und einer Nutzung zuzuführen. Sollten die städtischen Gesellschaften (z.B. UWS) nicht bauen können, soll über Konzeptvergaben auch privaten Bauträgern die Möglichkeit eröffnet werden, Wohnbauprojekte umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Leo Baumholzer – Klaus Kopp – Oliver Bumann – Dr. Gisela Kochs – Reinhard Kuntz – Norbert Nolle – Anngritt Scheuter – Steffen Grünvogel
Sanierung der Gögglinger Straße, Wiblingen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ansbacher, derzeit werden die Endhaltestellen der Linien 4 und 14 der SWU in Ulm-Wiblingen neu gebaut, damit in Zukunft die Elektrobusse an diesen Haltestellen geladen werden können. Dabei war es auch notwendig, etliche Leitungen zu verlegen und die Asphaltdecke in diesem Teil der Gögglinger Straße zu erneuern. Der Rest dieser Straße soll jedoch in dem erbärmlichen Zustand verbleiben.
Wir haben die Sanierung der Gögglinger Straße schon in früheren Anträgen eingefordert. Die Notwendigkeit der Instandsetzung wurde von der Verwaltung bestätigt, eine Sanierung wurde jedoch aus Kostengründen abgelehnt.
Die Straße soll zukünftig verkehrsberuhigt mit viel Grün, Platz für Fahrräder und weniger Stellplätzen geführt werden. Die Gelegenheit ist günstig, da die Baumaschinen vor Ort sind.
Wir beantragen, die Sanierung der Straße sofort umzusetzen, zumindest aber die komplette Erneuerung der Deckschicht.
Die Bürgerschaft kann den Flickenteppich aus teilsanierten Straßen und Straßengegebenheiten mit tiefen Schlaglöchern und Rillen in der Oberfläche nicht nachvollziehen. Deshalb: Instandsetzung jetzt!
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Kuntz – Norbert Nolle – Anngritt Scheuter – Steffen Grünvogel – Leo Baumholzer – Klaus Kopp – Oliver Bumann – Dr. Gisela Kochs
Antwort von OB Ansbacher: Antwort auf Antrag Nr. 176 Sanierung der Gögglinger Straße
Entwicklungsperspektive MOCO-Areal nach 2030
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ansbacher! Wir beantragen, die Verwaltung möge darlegen, wie die städtebauliche und planungsrechtliche Perspektive für das sogenannte MOCO-Areal nach Ablauf der bisherigen Nutzung im Jahr 2030 beurteilt wird.
Insbesondere bitten wir um Prüfung und Stellungnahme zu folgenden Punkten:
- Welche planerischen Optionen bestehen für eine Umwidmung des Areals in ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO (Nutzung durch Wohnen und Gewerbe)?
- Welche städtebaulichen, planungsrechtlichen und verfahrensmäßigen Schritte wären hierfür erforderlich (Definition und Ablauf einer Umwidmung)?
- Inwieweit kann ein solches Mischgebiet zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum – einschließlich Anteilen für sozialen und bezahlbaren Wohnungsbau – sowie zur Sicherung von Flächen für gewerbliche Nutzungen beitragen?
- Wie bewertet die Verwaltung die Realisierbarkeit und den zeitlichen Rahmen einer entsprechenden Flächenentwicklung nach 2030?
Wir möchten frühzeitig eine klare Perspektive für die künftige Nutzung des MOCO-Areals entwickeln, um sowohl den Bedarf an Wohnraum als auch die Nachfrage nach Gewerbeflächen in einem integrierten, zukunftsfähigen Konzept zusammenzuführen.
Wir bitten die Verwaltung um Prüfung und Berichterstattung im zuständigen Fachausschuss.
Mit freundlichen Grüßen
Leo Baumholzer – Klaus Kopp – Oliver Bumann – Dr. Gisela Kochs – Reinhard Kuntz – Norbert Nolle – Anngritt Scheuter – Steffen Grünvogel
Antwort von OB Ansbacher: Antwort auf Antrag Nr. 170 Entwicklungsperspektive MOCO-Areal nach 2030
Wohnungsbau/Nachverdichtung Böfingen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ansbacher! Es wird laufend Platz für Neubau gesucht und darauf geachtet, dass möglichst wenig im Stadtrandbereich Fläche verbraucht wird. Im Stadtteil Böfingen gibt es ein größeres städtisches Grundstück, das brach liegt und sich unserer Meinung nach hervorragend für Wohnbebauung sei es in Reihen/Kettenhäuser oder Mehrfamilienhäusern eignet. Im Moment ist das Grundstück ohne Nutzung und ziemlich verwildert keine Bäum oder Sträucher sind darauf.
Das Grundstück liegt in Böfingen zwischen der katholischen Kirche (Gemeindezentrum), dem Seniorenheim Haus Michael und einem Gebäude der Telekom, sowie der Flüchtlingsunterkunft am westlichen Rand des Grundstücks. In unmittelbarer Nähe gibt es Kindergärten, Einkaufszentrum, Grundschule sowie Kirchen. Es wird derzeit bereits an einer weiteren Kindertagesstätte an der Eduard Mörikeschule gebaut, so dass auch hier genügend Plätze vorhanden sein werden, um Familien mit Kindern zu unterstützen.
Wir beantragen, dass die Verwaltung prüft, ob das betreffende Grundstück seitens der Stadt kurzfristig für eine Wohnbebauung vorgesehen und entwickelt werden kann. Besonders vor dem Hintergrund der großen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum schlagen wir vor, das Areal an eine geeignete Wohnbaugesellschaft (z.B. UWS, Heimstätte oder vergleichbare Akteure) zu vergeben, um eine zügige und sozial ausgewogene bauliche Nutzung zu ermöglichen.
Da sich das Grundstück in einem Umfeld mit bestehender Wohnbebauung und gewerblichen Nutzungen befindet, ist die erforderliche Infrastruktur bereits vorhanden und kann somit effizient genutzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Kopp – Leo Baumholzer – Oliver Bumann – Dr. Gisela Kochs – Reinhard Kuntz – Norbert Nolle – Anngritt Scheuter – Steffen Grünvogel
Antwort von OB Ansbacher: Antwort auf Antrag Nr. 171 Wohnungsbau-Nachverdichtung Böfingen
Aggressives Betteln in Ulm
Maßnahmen gegen zunehmendes aggressives Betteln sowie Schutz des Kindeswohls in Ulm
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ansbacher! Wir beantragten Maßnahmen gegen aggressives und organisiertes Betteln im Stadtgebiet Ulm – insbesondere zum Schutz von Kindern. Im Stadtgebiet ist ein deutliches Anwachsen aggressiver und organisierter Bettelpraktiken zu beobachten. Besonders besorgniserregend ist der gezielte Einsatz von Kindern. Dies verletzt das bestehende Bettelverbot für Kinder und gefährdet deren Wohl.
Auch Bürgerinnen und Bürger fühlen sich zunehmend belästigt, vor allem in der
Innenstadt und in der Adventszeit. Der Kommunale Ordnungsdienst stößt ohne klare rechtliche Grundlage an ihre Grenzen. Andere Städte wie Stuttgart und München
haben deshalb Allgemeinverfügungen erlassen, die aggressives und organisiertes
Betteln untersagen – mit spürbar positiven Effekten.
Die Fraktion der Freien Wähler beantragt daher:
- Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird beauftragt, das Bettelverbot mit Kindern konsequent zu kontrollieren und durchzusetzen.
- Die Verwaltung prüft weitere rechtliche Möglichkeiten zum Schutz von
Kindern vor Instrumentalisierung. - Gemeinsam mit sozialen Einrichtungen werden Hilfsangebote für betroffene
Familien erarbeitet. - Die Verwaltung legt dem Gemeinderat einen Entwurf für eine
Allgemeinverfügung vor, die folgende Punkte umfasst:- Verbot aggressiven, organisierten und gewerbsmäßigen Bettelns,
- Verbot des Bettelns mit Kindern oder Tieren,
- Möglichkeit von Platzverweisen und Bußgeldern.
- Die Verfügung wird von einer begleitenden Informationskampagne in
mehreren Sprachen flankiert.
Mit diesem Maßnahmenpaket werden Kinder in Ulm wirksam vor Ausbeutung geschützt, Rechtssicherheit für Einsatzkräfte geschaffen, das Sicherheits- und Ordnungsempfinden der Bürgerinnen und Bürger gestärkt und der öffentliche Raum vor Belästigung und Missbrauch bewahrt. Dabei bleibt gewährleistet, dass stilles, nicht störendes Betteln weiterhin vom Gemeingebrauch umfasst ist und nicht kriminalisiert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Leo Baumholzer – Klaus Kopp – Oliver Bumann – Dr. Gisela Kochs – Reinhard Kuntz – Norbert Nolle – Anngritt Scheuter – Steffen Grünvogel
Erweiterung der Befugnisse der Mitarbeitenden der Verkehrsüberwachung
Stärkere Bekämpfung illegaler Müllablagerungen im Stadtgebiet –
Erweiterung der Befugnisse der Mitarbeitenden der Verkehrsüberwachung
(Politessen/Politeure)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ansbacher! Die Fraktion der Freien Wähler muss mit Bedauern feststellen, dass illegale Müllablagerungen im Stadtgebiet von Ulm eher zunehmen als abnehmen. Abgestellte Sperrmüllgegenstände, wilde Müllplätze sowie das Abstellen von Mülltonnen im öffentlichen Raum ohne Genehmigung beeinträchtigen das Stadtbild zunehmend, verursachen zusätzliche Kosten und belasten die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger.
Um diesem Problem wirksamer begegnen zu können, sind aus unserer Sicht folgende Punkte erforderlich.
Die Fraktion der Freien Wähler beantragt:
- Die Dienstordnung der Mitarbeitenden der Verkehrsüberwachung wird
dahingehend angepasst, dass die Bediensteten ausdrücklich befugt sind,
illegale Müllablagerungen festzustellen, entsprechende Anzeigen aufzunehmen und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. - Die Mitarbeitenden der Verkehrsüberwachung werden ermächtigt, widerrechtlich im öffentlichen Raum abgestellte Abfallbehälter zu dokumentieren und die Feststellungen an die zuständigen Stellen zur weiteren Veranlassung weiterzugeben.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit durch den Einsatz geeigneter digitaler Meldesysteme (z. B. mobile Anwendungen oder interne Meldewege) eine zeitnahe, unbürokratische und effiziente Weiterleitung der durch die Politessen und Politeure getroffenen Feststellungen an die zuständigen Stellen gewährleistet werden kann.
- Vor Umsetzung der Maßnahmen ist eine Kosten-Nutzen-Prüfung vorzulegen, um sicherzustellen, dass der mit der erweiterten Aufgabenwahrnehmung verbundene personelle und finanzielle Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum erwartbaren Nutzen steht.
Die Mitarbeitenden der Verkehrsüberwachung sind durch ihre regelmäßige Präsenz im öffentlichen Raum in besonderer Weise geeignet, entsprechende Feststellungen zu treffen. Um die Effizienz der städtischen Abläufe zu steigern und Doppelstrukturen zu vermeiden, erscheint es sachgerecht, den Bediensteten die Befugnis zur Meldung und Dokumentation dieser Sachverhalte einzuräumen.
Durch die ergänzende Einführung geeigneter digitaler Meldewege kann eine zeitnahe und unbürokratische Weiterleitung an die zuständigen Fachbereiche gewährleistet werden. Dies trägt dazu bei, die Bearbeitungs- und Reaktionszeiten zu verkürzen sowie die bestehenden Verwaltungsressourcen effizienter einzusetzen.
Eine vorgelagerte Kosten-Nutzen-Prüfung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass der durch die erweiterten Aufgaben entstehende Mehraufwand in einem angemessenen Verhältnis zum erwartbaren Nutzen für die Stadtgesellschaft steht.
Ziel ist es, die Präsenz der Ordnungskräfte im Stadtgebiet noch besser zu nutzen, um illegale Müllablagerungen konsequenter zu erfassen und zu verfolgen. Dadurch soll das Stadtbild geschützt, die Umweltbelastung reduziert und die Sauberkeit in Ulm nachhaltig verbessert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Leo Baumholzer – Klaus Kopp – Oliver Bumann – Dr. Gisela Kochs – Reinhard Kuntz – Norbert Nolle – Anngritt Scheuter – Steffen Grünvogel



